Diskussion:Grabenstraße 56
- Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Nach Vorstellungen eines Immobilien-Entwicklers soll dieses Objekt den kleinen Park hinter dem Freihaus aufnehmen - oder ist gar der Abbruch des denkmalgeschützten Freihauses geplant? Wie das Bundesdenkmalamt dazu am 11.12.2012 mitteilte, ist zwar kein Abbruch geplant, aber gegen die Verbauung des Grundstückes dahinter gäbe es keine Handhabe, weil es (dank einer von Dr. Hohenberg erzwungenen oberstgerichtlichen Entscheidung) keinen effektiven Umgebungsschutz gibt und sich der Schutz ausschließlich auf das Gebäude samt südlich angrenzendem Tor bezieht. Es sei aber zweifellos sehr nachteilig für das alte Gebäude, dass sich östlich von ihm ein wuchtiger Wohnblock erstreckt und die an sich erforderliche Freifläche verstellt. Von der Altstadtkommission, die den Bau auch genehmigen müsste, ist noch keine Stellungnahme eingetroffen. Es lässt sich aber denken, wie die ASVK entscheiden wird: wie fast immer für den Investor!